83) Ratschlag betr. Zuständigkeit des Lehengerichts oder des Stadtgerichts wegen des durch Cuntz Hofmann von Windsberg erfolgten Widerrufs seines Verkaufs etlicher von Hans Wentzel Gotzmann zu Lehen gehender Zehnten an Fritz u. Contz Stadelmann, nachdem letztere die Lehen schon empfangen haben

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Nürnberg
Loading...