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Pfgf. Friedrich bekundet, dass er seinem Kammermeister Philipp Ulner von Dieburg zwei Pfund Heller auf dem Meyenschaft zu Ramstein zu einem Burglehen zu Kaiserslautern, das der + Hartmann von Albig gemeinsam mit dessen + Ahnherrn Hartmann Ulner von Dieburg innehatte, unter Vorbehalt seiner (des A.), seiner Burgmannen und Rechte anderer verliehen und dieser den Lehnseid geleistet habe.

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