Dietrich, Graf zu Manderscheid, Herr zu Daun und Schleiden, belehnt für sich und seine Erben und Nachkommen Hans Lichtenstein mit dem Lehen zu Cond in der Weise, wie dies der (å) Anton (Thonis) Kole bisher innegehabt hatte nach dem Ausweis der darüber errichteten Hauptbriefe und mit dem Hofgut zu Udler (Odelar), das Antonius von den Vorfahren des Ausstellers zu Lehen getragen hatte. Sr.: Ausst. Ausf. Perg, schadhaft - Sg. anh., ab - Rv.