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Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Übernahme der Prozeßkosten und Beschleunigung der Justiz
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
(1698) 05.12.1698-09.01.1699
Kläger: (2) Prof. Dr. Matthias Stein zu Rostock (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bertram Paarmann zu Greifswald, inhaftiert in Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Gottfried Christian Michaelis (A), Dr. Friedrich Anthon (P)
Fallbeschreibung: Nachdem das Tribunal im Fall Nr. 2499 das Urteil des Rates für Kl. bestätigt hatte, hatte dieser gehofft, daß ihm sein Geld von Paarmann ausgezahlt werden würde. Stattdessen wurde sein Wismarer Bürge C.H. Ellerhusen vom Ratsgericht aufgefordert, 100 Mk. Unkosten zu erlegen und dem Bekl. wurde eine Fristverlängerung eingeräumt. Kl. bittet das Tribunal, dieses Ratsgerichtsurteil aufzuheben, dem Rat zu befehlen, innerhalb von 8 Tagen ein Urteil zu sprechen, ihm sein Geld auszuzahlen und ihn bis dahin mit der Bezahlung der Unkosten zu verschonen. Das Tribunal erläßt das gewünschte Reskript am folgenden Tag. Am 03.01.1699 beschwert sich Kl., daß der Rat die Prozeßakten an eine Juristenfakultät versenden will und ihn aufgefordert hat, die Kosten dafür zu erstatten. Angesichts des Mandates vom 06.12. verweigert Kl. dies und bittet das Tribunal um Erneuerung seines Mandates vom 06.12.1698, was ihm jedoch am 07.01.1699 verwehrt wird.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 25.11.1698; Aufstellung über Prozeßkosten Steins vom 31.05.1698; von Pedell Johann Erhard Ries ausgestellter Übergabebeleg für ein Tribunalsmandat vom 12.12.1698