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Staatliche Privatmusiklehrerprüfungen und -unterricht in Nordrhein-Westfalen.
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NW 0060 Kultusministerium Abt. III Kunst- und Kulturpflege
Kultusministerium Abt. III Kunst- und Kulturpflege >> 4. Theater, Musik, Rundfunk, Film >> 4.3. Musikwesen >> 4.3.1. Allgemeines
1935 - 1940, 1946 - 1956
Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Bekanntmachung des Präsidenten der Reichsmusikkammer über die Unterrichtsbedingungen in der Musik (1935, April 4. - 1940, November 7.); Ausstellung von Erlaubnisscheinen durch das KM des Landes Nordrhein-Westfalen für die Erteilung von Privatmusikunterricht; Dr. Bragard, Privatunterricht im Theater und Musikfach, Wiesbaden, [1946]; Landesgesetz über den Musikunterricht im Lande Baden-Württemberg (1950, Februar 7.); Schweizerische Lehrerzeitung, Jg. 93, Nr. 51, Dezember 1948; Der pädagogische Beobachter im Kanton Zürich, Jg. 42, Nr. 18, Dezember 1948; Beschwerden von Kandidaten der staatlichen Privatmusiklehrerprüfung; Denkschrift des Krefelder Tonkünstler- und Musiklehrerverbandes zur Besserung der allgemeinen Musikunterrichtsweise etc. (1953); Mitteilungsblatt für die Berliner Tonkünstler und Musiklehrer im BTV, Jg. 1, Nr. l, Oktober 1952; Protokoll der Sitzung des Präsidiums der Vereinigung der Landesverbände Deutscher Tonkünstler und Musiklehrer in Darmstadt vom 8. Juni 1952; Entwürfe zu einer Ordnung der staatlichen Prüfung für Privatmusikerzieher und über die Erteilung von Privatmusikunterricht. Band 1-4.
Kultusministerium
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.