Kurfürst Maximilian Emanuel von Bayern, Herzog in Ober- und Niederbayern und der Oberpfalz, Pfalzgraf bei Rhein etc., belehnt als Inhaber der Herrschaft Wiesensteig Lic. Johann Friedrich Wibel, den derzeit amtierenden Stättmeister zu Schwäbisch Hall und verordneten Lehensträger der Stadt, afterlehensweise mit dem Blutbann der Herrschaft Vellberg samt zugehörigen Rechten und Gewohnheiten. Künftig sollen die von Hall - gerecht gegen Arm und Reich - die mit dem Hals- oder Hochgericht verbundenen Rechte und Pflichten ausüben (das Gericht mit tauglichen Leuten besetzen, Inquisitionen gegen verdächtige und übel beleumundete Personen durchführen, peinlich strafen etc.), alles laut kaiserlicher Begnadigung, die darüber ausgestellt worden ist, und wie sie es sich am Tag des jüngsten Gerichts gegen den Allmächtigen zu verantworten getrauen. Von der Belehnung ausgenommen sind nur das Dorf Hausen (Gde. Obersontheim) und das Gehölz "Röschbühl", die gegenwärtig die Erbschenken von Limpurg von der Herrschaft Wiesensteig als Afterlehen innehaben. Der Aussteller bestätigt und beurkundet, dass Johann Paul Garzin, IUD, Hofgerichtsadvokat und städtischer Unterrichter zu München, als bevollmächtigter Vertreter des genannten Wibel die Lehenspflicht "gethan" und den Lehenseid abgelegt hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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