Jörg Salman von Oppeltshofen ("Obpoltzhoffen") und Ehefrau Agatha Schweinpergin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen sowie ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen Sohn haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit Hof und Gut in Oppeltshofen verliehen hat. Auf diesem saß zuvor der Vater bzw. Schwiegervater der Aussteller, ¿Hans Salman, lehensweise. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts veräußern. Eichen und andere fruchttragende Bäume dürfen nicht gefällt werden. Dem Abt entrichten die Beliehenen jährlich auf St. Martins Tag bzw. zu den üblichen Zeiten an Zins und Hubgeld 7 lb 13 ß d sowie je 4 Scheffel Fesen und Hafer Ravensburger Währung bzw. Maßes, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne, des weiteren muß eine Weinfahrt ohne Futter vom (Boden)See geleistet werden. Vom Acker auf der "Etne" müssen, wenn er angebaut ist, 4 Vierteile Korn gegeben werden, von den Jucharten Ackers in Richtung Ravensburg 4 Scheffel Korn. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen oder im Todesfall fällt das Gut heim, ebenso bei Eingehen einer Ungenossamenehe oder wenn die Beliehenen mit Leib und Gut flüchtig werden. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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