Stadtbauplan in der Industrievorstadt, Straßengestaltung bei der Blauen Brücke
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A 150/2524
A 150 Flattich-Registratur von 1930
A 150 Flattich-Registratur von 1930 >> Bau- und Feuerpolizei. Verkehrswsen. Öffentliche Gewässer >> Baurecht. Stadtbauplanung
1909-1927
Darin:
- Gutachten über den Stadtbauplan von den Architekten Wägenbaur und Weidle, mit Lageplänen, 1925
- Vorschlag für die Umgestaltung der Straßenkreuzungen bei der Reutlinger- und Hechinger Straße; Lagepläne, 1:1000, 1925
- Bebauungsplanskizze der Reutlinger Vorstadt, 1:2500, 1910, Quadr. 22
- Bebauungsplanskizzen zum Sternplatz, 1:1000, 1926, Quadr. 22
- Zeitungsausschnitte:
- Vom Bürgerverein der Neckar- und Industrivorstadt/ Bürgerverein der Universitätsvorstadt; Tübinger Chronik vom 06.04.1925, 02.11.1925, 09.11.1925 (MF)
- Streitigkeiten zwischen Architekt Wägenbaur und Stadtvermessungsrat Ritter; Tübinger Chronik vom 11.11., 13.11., 16.11., 19.11., 20.11. und 24.11.1925 (MF)
- Bürgerverein Neckar- und Industrievorstadt; Tübinger Chronik vom 11.06.1926 (MF)
- Gutachten über den Stadtbauplan von den Architekten Wägenbaur und Weidle, mit Lageplänen, 1925
- Vorschlag für die Umgestaltung der Straßenkreuzungen bei der Reutlinger- und Hechinger Straße; Lagepläne, 1:1000, 1925
- Bebauungsplanskizze der Reutlinger Vorstadt, 1:2500, 1910, Quadr. 22
- Bebauungsplanskizzen zum Sternplatz, 1:1000, 1926, Quadr. 22
- Zeitungsausschnitte:
- Vom Bürgerverein der Neckar- und Industrivorstadt/ Bürgerverein der Universitätsvorstadt; Tübinger Chronik vom 06.04.1925, 02.11.1925, 09.11.1925 (MF)
- Streitigkeiten zwischen Architekt Wägenbaur und Stadtvermessungsrat Ritter; Tübinger Chronik vom 11.11., 13.11., 16.11., 19.11., 20.11. und 24.11.1925 (MF)
- Bürgerverein Neckar- und Industrievorstadt; Tübinger Chronik vom 11.06.1926 (MF)
1 Faszikel
Sachakte
Hechinger Straße, Hechinger Straße
Tübingen, Reutlinger Straße
Blaue Brücke
Bürgerverein der Neckar- und Industrievorstadt
Bürgerverein der Universitätsvorstadt
Industrievorstadt
Reutlinger Vorstadt
Sternplatz
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.04.2025, 08:35 MESZ