Nachdem Edelherr Bernhard [VII.] zur Lippe seine von seinen Vorfahren und ihm selbst versetzten Mühlen vor und um Lemgo von Bürgermeistern, Rat und Gemeinheit der Stadt wieder eingelöst hat, verspricht er diesen: Kathmans Mühle in der Grevenmarsch soll bis Walpurgis abgebrochen und niemals wieder zwischen Meister Everdingks Pforte und Büllinghausen (Bullinckhusen) ein Mühlenwerk oder Stau angelegt werden; die Langenbrücker Mühle und die andere an der genannten Pforte sollen auf die alte Stauhöhe (wroge) abgesenkt und alle Mühlen auf der gegenwärtigen Höhe belassen werden; die Mühlenknechte sollen wie bisher Bürger und Einwohner zu Lemgo mit Mahlen versorgen; sie sollen den Lemgoern auf Eid ihre Akzise zeichnen (ere tzise tekenn), die er ihnen zu verwalten überlassen hat; sie sollen schließlich — da sie keine geschworenen Bürger sind — in Gegenwart der Bürgermeister oder ihrer Vertreter eidlich verpflichtet werden, nichts Arges gegen die Stadt, ihre Gräben und Befestigungen, zwischen denen die Mühlen liegen, vorzunehmen. Den Lemgoern soll zu ihrem Schutz und in der Not das Wasser durch Aufziehen der Mühlenwehre zur Verfügung stehen, jedoch mit Wissen und Zustimmung des Landesherrn. Siegelank.: Der Aussteller. 1503 am frydage na Martini episcopi.