Die Eheleute Lodwich van Bernsauwe und Agnes van Eyll zu Hardenberg bekennen, daß sie Herrn Peter im Sondern, Vikar und Rektor der Frühmeßvikarie in der Pfarrkirche zu Langenberg aus ihrem Hofgen. Heinkesberch, gelegen beim Lubbenberg, eine jährliche Erbrente von 6 Goldgulden Frankfurter Währung, jeweils zu Ostern oder spätestens 14 Tage danach zu Langenberg in des Vikars Haus, gen. up dem Graven, zahlbar, verkauft haben. Bei Nichtzahlung kann der Vikar oder sein Nachfolger aus dem gen. Hoffpfänden. Die Rente ist bei vorheriger zweimonatiger Ankündigung jährlich zu Ostern oder 14 Tage vorher oder nachher mit 120 oberl. rhein. Goldgulden Frankfurter Währung ablösbar. Siegler: der Aussteller, Geret Berchem Richter zu Hardenberg, und die Schöffen des Gerichts Bertrum ter Beck, Tilman Pottinck und Aleff ter Helle mit dem Schöffensiegel. Gegeven [...] 1533 up den sonnendach nae Paschen quasi modo geniti

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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