Das Kloster Itzehoe überlässt auf Ansuchen Friedrichs II., König von Dänemark, und des königlichen Amtmanns Claus Rantzau dem Johann Gotsche und seinen Erben einen Bauplatz vor dem Klosterhof.
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LASH, Urk.-Abt. 123 Nr. 334
Urk.-Abt. 123 Kloster Itzehoe: Kloster Itzehoe
Urk.-Abt. 123 Kloster Itzehoe: Kloster Itzehoe >> 1 Urkunden
1564-1615
Enthält: Abschrift (um 1600), Papier, ein Doppelblatt Beiliegend in Ausfertigung, Pergament, mit zwei Siegelstreifen im Umbug, ein Vergleich zwischen der Äbtissin und Gredtken, der Witwe des Johan Götschen von 1566 April 25. Spätere Rückschrift hier: "Uff Raleffs hofstede de anno 1566". Ebenfalls beiliegend in Abschrift, Papier eine Bestätigung für Hans Voeß durch die Äbtissin Maria, Herzogin zu Schleswig-Holstein, von 1615 November 10.
Verzeichnung
1564 April 2-8, 1566 April 25, 1615 November 10
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:55 MEZ