Die Herzöge Joachim, Johann, Heinrich II. und Georg von Münsterberg und Öls treten ihre Erbrechte an Crossen und Züllichau an Kurfürst Joachim II. von Brandenburg ab; vorbehaltlich der Lehnrechte der Krone Böhmen. Dornstags nach Elizabett. gemeinsames Siegel der Aussteller an rot-schwarz-gelblicher Schnur

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