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Königl. Musikinstitut im Waisenhaus Stuttgart
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 18 I Kgl. Hoftheater Stuttgart
Kgl. Hoftheater Stuttgart >> 3. Künstlerischer Betrieb des Theaters >> 3.8 Künstlerausbildung >> 3.8.2 Musikinstitut im Waisenhaus Stuttgart 1804 - 1818
1817-1818
Enthält v.a.: Rechnungen des Musikinstituts über mehrere Quartale; Nationalliste der Zöglinge Leible, Ungerer, Hahn, Bäurer, Roth und Bander, welche um Entlassung bitten wegen anderer Interessen; Entschädigungsgesuch des Institutslehrers Schmidt für erteilten doppelten Unterricht; Verzeichnis sämtlicher Zöglinge des Musikinstituts, aufgenommen im Mai 1817; Verzeichnis der männlichen und weiblichen Musikzöglinge mit Angabe deren früheren Aufenthalts in den Waisenhäusern Stuttgart und Ludwigsburg vom 2. Aug. 1817; Aufnahme von Zöglingen in das Hoftheater; Unterbringung und Entschädigung der Lehrer und Zöglinge des aufzulösenden musikalischen Bildungsinstituts; Verzeichnis der Zöglinge, welche am Hoftheater angestellt wurden, vom 30. März 1818; Verzeichnis der Zöglinge, welche nach Auflösung des Musikinstituts am Hoftheater nicht angestellt und auf andere Weise versorgt werden, vom 30. März 1818; Aufstellung der durch Auflösung des Musikinstituts entstandenen Kosten; Überlassung der Musikinstrumente an die nicht angestellten Zöglinge des aufgelösten Musikinstituts
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.