Klage auf Herausgabe von 7550 im Gymnasium Montanum in Köln deponierten Reichstalern, die wegen der nicht erfolgten Zinszahlungen aus einem Kredit von 6000 Rtlr., für den Johann Philipp Dederich von Leers 1697 eine Hypothek auf Haus Hemmersbach aufgenommen hat, beschlagnahmt worden sind. Hintergrund des Prozesses ist ein Appellationsprozeß des Hermann Otto von Westerholt, später dessen Erben ./. Philipp Heinrich von Verkken namens seiner Gattin Etta Sybilla von Westerholt, später von Hompesch namens seiner Gattin Charlotta von Vercken um die Erbschaft des Niklas von Westerholt vor dem RKG. Das RKG urteilte in dieser Sache am 17. Juli 1716, daß der Charlotta von Vercken, verheirateten von Hompesch, die Hälfte der streitigen Erbschaft oder deren Wert, der auf 56977 Rtlr., 42 Stüber geschätzt wurde, abgetreten werden muß. Das RKG erließ am 2. Juni 1719 in dieser Sache ein Vollstreckungsmandat. Die beschlagnahmten Gelder sind wohl im Zusammenhang mit diesem zugunsten der Kläger entschiedenen Erbschaftsprozeß deponiert worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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