Worms (St. Martin): Das weltliche Gericht der Stadt Worms bekundet, dass Heinrich Huntz (Hüntzen) und Ehefrau Margarethe an das Stift St. Martin f...
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255/1531
A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 20 Orte, Buchstabe W >> 20.23 Worms (St. Martin)
1461 März 24
St. Martin
Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel erh.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1461, Dienstag nach unserer lieben Frau Anuncionis
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms (St. Martin): Das weltliche Gericht der Stadt Worms bekundet, dass Heinrich Huntz (Hüntzen) und Ehefrau Margarethe an das Stift St. Martin für 24 Pfund Heller eine jährliche Gülte von 2 Pfund und 2 Schilling Heller verkaufen und als Unterpfand ihr Haus und Garten vor der Martinspforte neben Johann Freinsheimer geben, ferner ein Haus vor der Martinspforte,..ein eigenes Kelterhaus neben Peter Lucke, ferner 2 Morgen Wingert hinter den 2 Häusern, ferner 1 Morgen in der Hundgasse neben Wiprecht von Zornheim und Jost Luterbuchs Tochtermann. Zeugen: - Peter Klarmann, Nikolaus Duchkauff, Hamann Jungeler (Lungeler), Anthis Kesselring gen. Wintergerst, Schöffen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hans Bumann, Schultheiß
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms (St. Martin): Das weltliche Gericht der Stadt Worms bekundet, dass Heinrich Huntz (Hüntzen) und Ehefrau Margarethe an das Stift St. Martin für 24 Pfund Heller eine jährliche Gülte von 2 Pfund und 2 Schilling Heller verkaufen und als Unterpfand ihr Haus und Garten vor der Martinspforte neben Johann Freinsheimer geben, ferner ein Haus vor der Martinspforte,..ein eigenes Kelterhaus neben Peter Lucke, ferner 2 Morgen Wingert hinter den 2 Häusern, ferner 1 Morgen in der Hundgasse neben Wiprecht von Zornheim und Jost Luterbuchs Tochtermann. Zeugen: - Peter Klarmann, Nikolaus Duchkauff, Hamann Jungeler (Lungeler), Anthis Kesselring gen. Wintergerst, Schöffen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hans Bumann, Schultheiß
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ