Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg und Erzbischof Christian Wilhelm von Magdeburg vergleichen sich dahingehend, dass letzterem das zwischen Kurbrandenburg und Braunschweig streitige Wiederkaufsrecht an der in Veldtheimschen Besitz befindlichen, ehemals Reinsteinschen Herrschaft Derenburg abgetreten wird mit der Aussicht, die Herrschaft Derenburg dereinst als ein kurbrandenburgisches Mannlehen in voller Landeshoheit zu besitzen. 1614 Mai 28, Cölln an der Spree;. 1614 Juni 10, Halle. Siegel der Vertragspartner an schwarz-weißen und rot-weißen Schnüren

Show full title
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
Data provider's object view