Michel Beckh, Sauhirt zu Kirchheim, wegen brutaler Mißhandlung mit Todesfolge zu Kirchheim gef., dem Stadtgericht peinlich vorgestellt und "umb das leben" beklagt, auch nach ordentlichem Verfahren mit Klage und Antwort und nach verhörter Kundschaft vorm Gericht dazu verurteilt, künftig alle Zechen zu meiden, außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Waffen zu tragen, sich von allen Gesellschaften fernzuhalten, sich auch keinem ehrlichen Menschen beizugesellen und wo zwei miteinander stehen, "kein drit man" zu geben, endlich in das Land Württemberg und das Amt Kirchheim zu schwören, verspricht, allen diesen Geboten nachzukommen und schwört U. B. hatte am 6. Okt. 1564, als er auf dem Nürtinger Feld Säue hütete, seinen Dienstknaben Melcher aus Schlierbach, als dieser aus Nürtingen, wohin er ihn nach einer Schere und Leder zum Handschuhmachen geschickt hatte, etwas verspätet zurückkehrte, im Zorn mit dem Geiselstab derart an den linken Arm, die Maus und an dieser Seite auf die Ader geschlagen, daß er zu Boden fiel. Als er eine Weile später nach dem Knaben schaute, fand er ihn mit verzerrtem Arm, verbissen und mit blutschäumendem Mund, über ihm eine Sau, die ihm ein Ohr abgefressen hatte. Es nützte nichts mehr, daß er die Sau verjagte, den Kanben schüttelte und Wasser holen ging, er mußte ihn verwahrlost sterben lassen.