Suchergebnisse
  • 90 von 97

Revers des Leberecht Gottlob von Bibra über die ihm als Vormund für Friedrich Karl und Dietrich Philipp August von Stein vom Bischof von Fulda laut dessen im Wortlaut inserierter Urkunde vom selben Tag verliehenen Lehen: Güter und Einkünfte zu Weimarschmieden und Gerthausen, die niedere Jagd zu Weimarschmieden sowie eine halbe Hufe zu Oberelsbach. Diese Güter, bisher ihr Eigentum, haben die von Stein dem Kloster zu Lehen aufgetragen, nachdem der Abt ihnen erlaubt hat, ihre bisher vom Kloster zu Lehen rührenden Güter zu veräußern.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Würzburg
Loading...