Eheberedung zwischen Statius von Etzbach zur Duckenborgh und Engelen de Bever [Tochter von Schotten de Bever+, zu Langen und Eiliken Unsa, seiner Frau]. Der Bräutigam bringt mit in die Ehe sein adel. Haus zur Duckenborgh nebst Zubehör und den von Adolph v. Etzbach samt seinen Verwandten im Stift Lüttich erworbenen Erbgütern, wie sie im Herzogtum Berg, Jülich, auch Kurköln gelegen sind. Die Braut bringt 3000 Reichstaler mit in die Ehe, wov 1500 sofort und 1500 nächsten Johannis 1573 aus den Langeschen Gütern bezahlt werden. Die Vormünder des in Frankreich weilenden unmündigen Bruders der Braut, Arnoldt de Bever, sagen im Namen ihres Mündels diesen Brautschatz zu. Dagegen haben Braut und Bräutigam nach altem Gebrauch der Grafschaft und des Hauses Bentheim und "Burgkmans Rechte" nach auf alle Erbgüter etc. der Braut zu verzichten [mit dem üblichen Vorbehalt]. Es werden nun die üblichen Fälle vorgesehen [Sterbefälle etc.]. Als Leibzucht erhält die Braut, falls ihr Mann später vor ihr stirbt, jährlich 200 Thaler und eine Wohnung zu Köln oder Neuss resp. 20 Taler als Wert für eine solche Wohnung. Zeugen: a) auf Seiten des Bräutigams: Joh. Ketteler, frstl. Cammermeister, Rat und Amtmann zu Elberfeld; Joibst Lüningk zu Hoenraidt, Amtmann zu Syborg; Diedrich von Halle, Amtmann zu Munnehm; Otto Schengk von Nideigen zum Varsch; Bernhardt von Aldenbrugk gen. Velbrugk zu Verraidt; b) auf Seiten der Braut: Bernhardt de Bever, deutsch-Ordens Comthur zu Oichmerschen (?); Joh. von den Rhombergh zu Keiserswerdt und Kranenborgh, Probst und Canonich zu Xanten; Hermann v. Westerholt zur Kappelen, Drost zu Laage, Haxberghe und Depenehm; Gerlach de Bever; Georgen von dem Rhomberg, frstl. Stallmeister und Drost zu Wetter; Philipp v. Vhermunden zur Bladenhorst; Conraidt vhon dem Rhomberg zu Bruningkhusen; Conraidt von Elverfeldt, Herr zu Herbede; Bernhardt Syborgh zu Wisselingk. [Alle sind zugleich Siegelzeugen] Unterschrift der Brautleute.