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Mitgliedschaft des Kreises im Reichsbund der Kinderreichen Deutschlands
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 321 Kreisverband Heidelberg
Kreisverband Heidelberg >> 2. Wohlfahrtspflege >> 2.12. Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung von karitativen und gemeinnützigen Organisationen
1930-1938
Enthält: Mitteilungen und Unterstützungsgesuche des Vereins (handschr. bzw. maschinenschriftlich); Mitgliedsnachweis 1936 (1 S. gedr. mit handschr. Erg.); Listen unterstützter Mitglieder in Gemeinden Eppelheim und Ziegelhausen (undatiert ca. 1932 und 1933, insg. 6 S. handschr. und maschinenschriftlich); Einladung und Programm zur Landesverbandstagung des Reichsbunds am 8. Okt. 1933 in Rastatt (insg. 6 S. gedr.); Völkischer Wille. Organ des Reichsbundes der Kinderreichen Deutschlands zum Schutze der Familie e.V., Landesverband Baden. Kampfblatt für die bevölkerungspolitischen Ziele der Regierung, Nr. 4, (1. Jg.) 1933, Nr. 1, (2. Jg.) 1934 (je 8 S. gedr.)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.