Kurfürst Philipp von der Pfalz übergibt Anthis von Waldeck, unehelicher Sohn seines Hofmeisters Hermann Boos von Waldeck, eine Schuldverschreibung über 200 Gulden zu rechtem Eigen, sodass er die Schulden beim Wirt "zum Hecht" zu Heidelberg einfordern und gebrauchen darf. Hermann hatte in seinem Testament diese Schuldverschreibung dem Pfalzgrafen zukommen lassen. Da Anthis im Testament "vergessen" wurde, hatte dieser darum gebeten, vom Pfalzgrafen bedacht zu werden.