Lehenrevers des Wolf von Vellberg gegen Propst Heinrich von Ellwangen über die Hälfte des Kirchensatzes zu Gründlehardt und den Zehnten daselbst, zu Stetten dem Weiler, zu Brunzenberg, zu den Fichten, zu Banzenweiler, zu Greifenberg und über die zwei Teile des Zehnten zu Talheim.