Kloster Kemnade / Akten (Bestand)
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F 008
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. >> 1.6. Außerwestfälische Territorien und Institutionen (F) >> Kloster Kemnade
(1256) 1504-1618
Kopiare (1256) 16.-17. Jh. (4), Rechnungen 1504-1618 (9).
Bestandsgeschichte: 1046 als Benediktinerinnenkloster gegründet, Reichsstift, nach 1150 an Corvey, 1542 evangelisch, 1593 bis in den Dreißigjährigen Krieg von Corvey direkt verwaltet, dann braunschweigische Domäne.
Form und Inhalt: Kloster Kemnade an der Weser (heute Stadt Bodenwerder im Weserbergland, Landkreis Holzminden, Niedersachsen) wurde 959 / 965 von zwei Töchtern des Billunger Grafen Wichmann dem Älteren gegründet. Der Name des Klosters leitet sich von caminata (beheizbarer, wohnlicher Raum) ab. Die 1046 geweihte, noch erhaltene Klosterkirche lehnte sich an das Vorbild der Klosterkirche von Corvey an. Graf Siegfried IV. von Boyneburg, der letzte Northeimer, Hochvogt des Klosters Corvey, setzte 1143 die Wahl seiner Schwester Judith zur Äbtissin von Kemnade durch, während Graf Volkwin II. von Schwalenberg dies vergeblich für seine Nichte versuchte. Unter Judith kam das Kloster Kemnade in Verruf, worauf der Papst sie von Kaiser Konrad III. vertreiben ließ, der 1147 die Stifte Fischbeck und Kemnade an die Benediktinerabtei Corvey übertrug. Kemnade wurde ein Mönchskloster, stand der Mindener Bischofschronik zufolge seit 1168 jedoch 25 Jahre lang leer. 1194 ließen Benediktinerinnen aus dem St.-Peters-Kloster Gehrden das Kloster Kemnade wieder aufleben. Als lutherische Visitatoren 1542 zunächst abgewiesen wurden, erfolgte 1544 die Aufhebung des Benediktinerinnenklosters durch Zwangsverkäufe an das Fürstentum Calenberg. Bald darauf wurden alle Maßnahmen der Schmalkaldischen Besatzer wieder annulliert. Herzog Julius von Wolfenbüttel verfügte 1579 die "reformatio" des Corveyer Klosters Kemnade. Ein Prozeß vor dem Reichskammergericht führte 1579 zu einem "mandatum poenale" wegen "gewaltsamer occupation" gegen Wolfenbüttel. Nach einem weiteren Mandat des Reichskammergerichts von 1583 hob Herzog Julius den evangelischen Konvent 1584 auf. Corvey nahm Kemnade erst 1593 wieder wirklich in Besitz. Kemnade war nunmehr eine Corveyer Propstei ohne Konvent. 1617 überwies Corvey die Propstei Kamnade Friedrich von Eßleben, der sich jedoch von Corvey abwendete, sich unter den Schutz von Braunschweig begab und 1620 wegen von Corvey nicht erstatteter Pfandgelder Kemnade eigenmächtig zum Pfand nahm. Der Herzog von Braunschweig gestattet die Beschlagnahme, weswegen 1621-29 vor dem Reichskammergericht prozessiert wurde. Als Rechtsnachfolger des von Eßleben nahm Braunschweig-Wolfenbüttel nach dem Normaljahr 1624 alle Corveyer Besitzungen auf seinem Territorium in Besitz. Corvey wehrte sich dagegen vergebens und stimmte erst 1777 angesichts des Verzichts Wolfenbüttels auf verschiedene Ländereien, Hebungen und Vogteirechte im Corveyischen Territorium der Aufgabe seiner Rechte aus dem Vertrag von 1593 zu. "Nun erst kam die de-facto Säkularisierung der Propstei von 1620 zu einem rechtlichen Abschluß" (Römer, Die Frauenklöster, 1984, 311).
Neben den Urkunden des Klosters Kemnade, die über das corveysche Archiv in das Staatsarchiv Münster gelangt sind, kamen auch einige Urkundenverzeichnisse und Rechnungen und zwar nicht nur aus der Zeit, als das Stift zwischen 1593 und 1617 unter direkter corveyscher Verwaltung stand, sondern auch einige ältere Rechnungen, zusammen mit den corveyschen Archivalien in das Archiv. Sie lagen z.T. in der münsteraner Handschriftensammlung, z.T. im Corveyer Aktenbestand und wurden, ebenso wie schon früher die Urkunden von Wigand, 1983 von Dr. Martin Sagebiel zu einem kleinen Bestand zusammengefaßt. Die Akten im Bestand Fürstabtei Corvey (Findbuch A 295 II), wie auch die Hauptüberliefeurng im niedersächsischen Staatsarchiv Wolfenbüttel (Bestand 11 Alt Kemn ”Benediktinerinnenkloster (vorm. Kanonissenstift) Kemnade“, Laufzeit 1427-1800) sind hinzuzuziehen. Unterzeichneter hat das Findbuch in das Verzeichnungsprogramm VERA übertragen und leicht überarbeitet.
Bestell- und Zitierweise: Kloster Kemnade - Akten Nr. xx
Literatur:
Josef Dolle (Hrsg.), Niedersächsisches Klosterbuch. Verzeichnis der Klöster, Stifte, Kommenden und Beginenhäuser in Niedersachsen und Bremen von den Anfängen bis 1810 (Veröffentlichungen des Instituts für historische Landesforschung der Universität Göttingen 56), Bielefeld 2012.
Konrad Lübeck, Korveys Kampf um das Stift Kemnade, in: Westfälische Zeitschrift 101/102 (1953), Teil 2, S. 401-428.
Holger Rabe, Die Übertragung der Abteien Fischbeck und Kemnade an Corvey 1147-1152, in: Westfälische Zeitschrift 142 (1992), S. 211-242.
Theodor Reitemeyer, Kulturgeschichtsbild eines Weserortes. Kemnade und sein Kloster, Wolfenbüttel 1909.
Christof Römer, Kemnade, in: Die Frauenklöster in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen (Germania Benedictina XI: Norddeutschland), St. Ottilien 1984, S. 298-330.
Jürgen Römer, Klöster und Stifte an der Oberweser zwischen Miteinander und Nebeneinander. Kontakte und Kommunikation im Spiegel urkundlicher Quellen, 2001/05 [http://www.docjr.de/media/Kl$C3$B6ster$20im$20Weserraum$202005.pdf].
Friedrich Spanuth, Protokolle der Visitation der Frauenklöster des Braunschweig-Wolfenbüttelschen Landes im Jahre 1568 [darunter das Corvey unterstellte Kemnade], in: Jahrbuch der Gesellschaft für Niedersächsische Kirchengeschichte 51 (1953), S. 118-127.
Münster, den 17.02.2010 Dr. Thomas Reich
Bestandsgeschichte: 1046 als Benediktinerinnenkloster gegründet, Reichsstift, nach 1150 an Corvey, 1542 evangelisch, 1593 bis in den Dreißigjährigen Krieg von Corvey direkt verwaltet, dann braunschweigische Domäne.
Form und Inhalt: Kloster Kemnade an der Weser (heute Stadt Bodenwerder im Weserbergland, Landkreis Holzminden, Niedersachsen) wurde 959 / 965 von zwei Töchtern des Billunger Grafen Wichmann dem Älteren gegründet. Der Name des Klosters leitet sich von caminata (beheizbarer, wohnlicher Raum) ab. Die 1046 geweihte, noch erhaltene Klosterkirche lehnte sich an das Vorbild der Klosterkirche von Corvey an. Graf Siegfried IV. von Boyneburg, der letzte Northeimer, Hochvogt des Klosters Corvey, setzte 1143 die Wahl seiner Schwester Judith zur Äbtissin von Kemnade durch, während Graf Volkwin II. von Schwalenberg dies vergeblich für seine Nichte versuchte. Unter Judith kam das Kloster Kemnade in Verruf, worauf der Papst sie von Kaiser Konrad III. vertreiben ließ, der 1147 die Stifte Fischbeck und Kemnade an die Benediktinerabtei Corvey übertrug. Kemnade wurde ein Mönchskloster, stand der Mindener Bischofschronik zufolge seit 1168 jedoch 25 Jahre lang leer. 1194 ließen Benediktinerinnen aus dem St.-Peters-Kloster Gehrden das Kloster Kemnade wieder aufleben. Als lutherische Visitatoren 1542 zunächst abgewiesen wurden, erfolgte 1544 die Aufhebung des Benediktinerinnenklosters durch Zwangsverkäufe an das Fürstentum Calenberg. Bald darauf wurden alle Maßnahmen der Schmalkaldischen Besatzer wieder annulliert. Herzog Julius von Wolfenbüttel verfügte 1579 die "reformatio" des Corveyer Klosters Kemnade. Ein Prozeß vor dem Reichskammergericht führte 1579 zu einem "mandatum poenale" wegen "gewaltsamer occupation" gegen Wolfenbüttel. Nach einem weiteren Mandat des Reichskammergerichts von 1583 hob Herzog Julius den evangelischen Konvent 1584 auf. Corvey nahm Kemnade erst 1593 wieder wirklich in Besitz. Kemnade war nunmehr eine Corveyer Propstei ohne Konvent. 1617 überwies Corvey die Propstei Kamnade Friedrich von Eßleben, der sich jedoch von Corvey abwendete, sich unter den Schutz von Braunschweig begab und 1620 wegen von Corvey nicht erstatteter Pfandgelder Kemnade eigenmächtig zum Pfand nahm. Der Herzog von Braunschweig gestattet die Beschlagnahme, weswegen 1621-29 vor dem Reichskammergericht prozessiert wurde. Als Rechtsnachfolger des von Eßleben nahm Braunschweig-Wolfenbüttel nach dem Normaljahr 1624 alle Corveyer Besitzungen auf seinem Territorium in Besitz. Corvey wehrte sich dagegen vergebens und stimmte erst 1777 angesichts des Verzichts Wolfenbüttels auf verschiedene Ländereien, Hebungen und Vogteirechte im Corveyischen Territorium der Aufgabe seiner Rechte aus dem Vertrag von 1593 zu. "Nun erst kam die de-facto Säkularisierung der Propstei von 1620 zu einem rechtlichen Abschluß" (Römer, Die Frauenklöster, 1984, 311).
Neben den Urkunden des Klosters Kemnade, die über das corveysche Archiv in das Staatsarchiv Münster gelangt sind, kamen auch einige Urkundenverzeichnisse und Rechnungen und zwar nicht nur aus der Zeit, als das Stift zwischen 1593 und 1617 unter direkter corveyscher Verwaltung stand, sondern auch einige ältere Rechnungen, zusammen mit den corveyschen Archivalien in das Archiv. Sie lagen z.T. in der münsteraner Handschriftensammlung, z.T. im Corveyer Aktenbestand und wurden, ebenso wie schon früher die Urkunden von Wigand, 1983 von Dr. Martin Sagebiel zu einem kleinen Bestand zusammengefaßt. Die Akten im Bestand Fürstabtei Corvey (Findbuch A 295 II), wie auch die Hauptüberliefeurng im niedersächsischen Staatsarchiv Wolfenbüttel (Bestand 11 Alt Kemn ”Benediktinerinnenkloster (vorm. Kanonissenstift) Kemnade“, Laufzeit 1427-1800) sind hinzuzuziehen. Unterzeichneter hat das Findbuch in das Verzeichnungsprogramm VERA übertragen und leicht überarbeitet.
Bestell- und Zitierweise: Kloster Kemnade - Akten Nr. xx
Literatur:
Josef Dolle (Hrsg.), Niedersächsisches Klosterbuch. Verzeichnis der Klöster, Stifte, Kommenden und Beginenhäuser in Niedersachsen und Bremen von den Anfängen bis 1810 (Veröffentlichungen des Instituts für historische Landesforschung der Universität Göttingen 56), Bielefeld 2012.
Konrad Lübeck, Korveys Kampf um das Stift Kemnade, in: Westfälische Zeitschrift 101/102 (1953), Teil 2, S. 401-428.
Holger Rabe, Die Übertragung der Abteien Fischbeck und Kemnade an Corvey 1147-1152, in: Westfälische Zeitschrift 142 (1992), S. 211-242.
Theodor Reitemeyer, Kulturgeschichtsbild eines Weserortes. Kemnade und sein Kloster, Wolfenbüttel 1909.
Christof Römer, Kemnade, in: Die Frauenklöster in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen (Germania Benedictina XI: Norddeutschland), St. Ottilien 1984, S. 298-330.
Jürgen Römer, Klöster und Stifte an der Oberweser zwischen Miteinander und Nebeneinander. Kontakte und Kommunikation im Spiegel urkundlicher Quellen, 2001/05 [http://www.docjr.de/media/Kl$C3$B6ster$20im$20Weserraum$202005.pdf].
Friedrich Spanuth, Protokolle der Visitation der Frauenklöster des Braunschweig-Wolfenbüttelschen Landes im Jahre 1568 [darunter das Corvey unterstellte Kemnade], in: Jahrbuch der Gesellschaft für Niedersächsische Kirchengeschichte 51 (1953), S. 118-127.
Münster, den 17.02.2010 Dr. Thomas Reich
13 Akten.; 13 Akten (3 Kartons), Findbuch F 008.
Bestand
German
Theodor Reitemeyer, Kulturgeschichtsbild eines Weserortes. Kemnade und sein Kloster, Wolfenbüttel 1909; Christof Römer, Kemnade, in: Die Frauenklöster in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen, St. Ottilien 1984, S. 298-330; Stefanie Mamsch, Kemnade, in: Josef Dolle (Hg.), Niedersächsisches Klosterbuch. Verzeichnis der Klöster, Stifte, Kommenden und Beginenhäuser in Niedersachsen und Bremen von den Anfängen bis 1810 (Veröffentlichungen des Instituts für historische Landesforschung der Universität Göttingen 56), Bielefeld 2012, S. 875-881.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ
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