Kurfürst Johann Georg I. bekennt, dass er Hans von Einsiedel und dessen rechtmäßige Erben mit der Stadt Lobstädt (Lobschwiz), dem Rittersitz, dem Hof und dem Vorwerk einschließlich aller näher bestimmten Rechte und weiterer genannter Dörfer, Flecken und Zinsen als Mannlehen belehnt, so wie dieser sie von seinem Vater, Hans von Einsiedel, geerbt hat. Die Güter hatte sein Großvater von den Familien von Könneritz und von Breitenbach käuflich erworben. Mitbelehnt werden die Vettern von Einsiedel und deren rechtmäßige Erben Haubold, Innocenz, Heinrich und Christoph Innocenz zu Syra; Heinrich Hildebrand zu Scharfenstein; Adam Friedrich und Hans Haubold zu Wolkenburg; Conrad zu Prießnitz und Döllnitz, Georg Friedrich zu Bernburg, Haubold zum Gnandstein und Wolftitz sowie Haubold zu Zschepriz. Die Erbfolge wird nach der Sippzahl bestimmt. - Unterschrift nicht angekündigt, Siegel angekündigt.

Vollständigen Titel anzeigen
Sächsisches Staatsarchiv
Objekt beim Datenpartner