Kaiser Ludwig gewährt Ammann, Rat und Gemeinschaft der Bürger zu Ravensburg, nachdem Berthold, Graf zu Graisbach und Marstetten, genannt von Neuffen, Hauptmann in Oberbayern, zwischen ihnen und Abt und Konvent des Klosters Weißenau auf seinen Befehl einen Vergleich geschlossen hatte, das Recht, dass weder Abt und Konvent noch ein anderer ihre Bürger wegen "val noch erbe" vor ein geistliches Gericht laden oder bannen dürfen. Er bestimmt, dass sie gemäß den von früheren Königen und Kaisern verliehenen Rechten nur vor ihrem Ammann, sofern dieser dem Kläger das Recht nicht verweigert, angeklagt und gerichtet werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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