Burkhard von Weiler, Heinrich Riedesell von Bellersheim, Vogt zu Germersheim, und Hans Heinrich von Morschheim (Morsheim) bekunden, dass sie zwischen Kunigunde Echterin, Witwe des verstorbenen Bernhard Gölers von Ravensburg dem Älteren, in erster Ehe vermählt mit dem verstorbenen Dieter von Ehrenberg (Ernberg), einerseits sowie den Brüdern Bernhard, Hans und David Gölern von Ravensburg andererseits wegen der Erfüllung von Kunigundes Heiratsverschreibung und Bernhards des Älteren Testament sub dato in Speyer wie folgt vermittelt haben. Die Witwe erhält von den Gebrüdern Göler auf Lebenszeit, sofern sie sich nicht wieder vermählt: [1.] die ihr im Wittumbrief verschriebene Behausung im Dorf Sulzfeld; [2.] das für diese Behausung nötige Brennholz; [3.] zwei Gärten zu Sulzfeld am Kürnbacher Weg, vorbehaltlich der Nutzung von "keller und [...] kellerheußlein" durch die Brüder; [4.] den Weingarten "an der Hellden"; [5.] die "Schrannckenwieß"; [6.] jährlich 2 Fuder Wein aus der Kelter in ihre Fässer; [7.] jährlich 30 Malter Dinkel und 10 Malter Hafer; [8.] als ihr Eigentum ein Drittel aller Fahrhabe entsprechend der Heiratsverschreibung und dem Vertrag mit Hans von Hirschhorn.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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