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Die Ganerben von Haiger: Eberhard der Alte, Mangold, Eberhard der Junge, Heidenrich, Ritter, und Cune, Johann, Hartrad und Konrad, Knappen (wepelinge) bekennen, daß ihnen Graf Otto und seine Gemahlin Adelheid Mannlehen- und Burglehengeld im Betrag von 105 Mark Herborner Währung und 20 Mark Siegener Währung schuldig ist und ihnen diese Summe anweist auf die Dörfer Dresselndorf und Lützeln abgesehen von den Mühlen, Zinsen, Zehnten und vom Walde Can mit Vorbehalt der Wiedereinlösung, wobei dann die Ganerben außer Eberhard dem Alten und Eberhard dem Jungen entsprechende Stücke eignen Gutes dem Grafen als Mann- oder Burglehen auftragen und von ihm zurücknehmen sollen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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