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Testament der Eheleute M. Henrich Bünichman u. Else Kroeses (Rothenburg), vom 30. Oktober 1631, verkündet am 9. Oktober 1638.
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Enthält: Sie haben von 3 Kindern nur noch den Sohn Henrich. Für den Fall, dass dieser stirbt, werden als Erben eingesetzt die Kinder der Frau 1. Ehe, nämlich Jobst, Georg und Bernhard Hoeter und Else Hoeter, Frau Herman Pothof. Für denselben Fall erhalten Vermächtnisse seitens des Mannes 1. seine Schwestern Anna und Katharina, 2. seine Vettern: Berndt zum Brocke in Ascheberg, Leinenweber Gerhard zum Brocke, Bäcker Henrich zum Brocke und Eberhard zum Brocke bei Schulte Hobbelt in Ascheberg. Zeugen: Notar Bernhard Pothoff und Lademacher Henrich zur Geist. Von Rats wegen: Henrich Berning.