Es wird bekundet, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz zum heutigen Tag "Schußlin" zu seinem Jäger und Forstknecht in den Wäldern um Schloss Hohengeroldseck bestallt hat. Zuvordest soll dieser als Jäger die Wildbanne und Forste begehen und auf Jagd- und Holzfrevel achten. Wenn er "der jagern halp nit zuschaffen hat", soll er im Schloss dem fürstlichen Keller aufwarten und dessen Anweisungen Folge leisten. Vorfälle und Frevel soll er dem Keller zu Geroldseck oder dem Amtmann zu Ortenberg (Orttem-) vorbringen. Schußlin hat Treue, Huld und die Einhaltung der Artikel gelobt und geschworen. Für seinen Dienst soll er jährlich 4 Gulden, ein Hofkleid und Kost im Schloss erhalten, daneben soll ihm das Jagdrecht nach altem Herkommen zustehen (auch folgen sin jagerrecht als herkommen ist).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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