König Wenzel gebietet Bürgermeister, Rat und Bürgern zu Schwäbisch Hall, den Pfandinhabern des Schultheißenamts zu Schwäbisch Hall, den Vettern Hans und Albrecht Landgrafen zu Leuchtenberg, oder einem von diesen ernannten Schultheißen zu huldigen und diesen in Bann, Gericht und allen anderen Dingen Gehorsam zu erweisen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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