Melchior Stuellin oder Stiellin zu Immenstaad und Ehefrau Anna Tafnerin oder Taffnerin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten nachgelassenen Sohn bzw., falls sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut in Immenstaad genannt Willen Gut verliehen hat, das früher der Schwiegervater bzw. Vater Hans Taffner innehatte. Verliehen werden auch die Hube und Wiese, die Taffner vom Kloster zu Lehen hatte. Neben den im einzelnen aufgeführten Güterstücken gehören zu dem Lehen zahlreiche, ebenfalls einzeln aufgeführte Weinzinsen aus den Weingärten Genner, "Im Willen", "Im Grund", "An Lerchenhalden", "Im Neusatz" u.a.m. Hans Stiellins Erben leisten 3 Fahrten Mist mit einem Roß oder 11 ß d dafür von Haus und Hofstatt zu Ried. Jährlich geben die Aussteller zu Martini als Zins und Hubgült in den Weingartener Hof zu Hagnau vom Willen Gut 14 Viertel Kernen Lindauer Maßes, 22 ß 6 ß von der Wiese unter dem Willen, 1 lb 4 ß d sowie 7 ß d, zwei Knechte, 2 Hühner, 8 Eimer "weinguotz" aus voller Rinnen im Herbst. Der Aussteller behält sich auch vor, daß sein erstgeborener Sohn Hans von der Leibeigenschaft frei bleibt, womit er auch keinen Anspruch auf das Gut erwirbt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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