Kaiser Josef II. bestätigt den zwischen dem Magistrat der Stadt Ulm auf der einen Seite sowie den Bevollmächtigten des Benedikt von Herman in Venedig Johann Theobald von Herman und Johann Sigmund von Lupin am 21. April 1779 geschlossenen Vergleich [vgl. A Urk. lfd. Nr. 5098], der hier im Wortlaut inseriert ist, betreffend den endgültigen Kaufpreis für die Herrschaft Wain [Lkr. Biberach].