Stettmeister und Rat der Stadt Schwäb. Hall vertauschen an Schenk Friedrich zu Limpurg ihre näher beschriebenen Untertanen, Güter, Gülten und Zehnten zu Michelsbach, zu Unterfischach, zu Rappoltshofen, zu Leuppersberg, zu Umenhofen samt dem Umgeld daselbst auf der Erbschenke, von der von jedem Kocheneimer Weins 4 Maß entrichtet werden, weiter den 4. Teil am Zehnten zu Obersontheim, ferner Gülten zu Marckhartshofen, Ulberg, Rüddern und Oberspeltach gegen nachgenannte Gülten des Schenken Friedrich zu Limpurg nämlich zu Bibersfeld (größere Anzahl näher beschriebener Gülten) samt der Steuerbarkeit und Gerichtsbarkeit auf dem frei eigenen Gut der Erben des Jörg Scheu daselbst, ferner 7 Stück Holz zu Bibersfeld von zusammen 185 M. in der schwarzen Tannen, am Büschelberg, im Heinzlinsmad, am Berlin, in der Heel, an der Rücksteig und am neuen Graben gelegen, ferner Gülten zu Uttenhofen, 2/4 Mitzkorn von dem Müller auf der Bibersmühle zu Westheim aus dem Weg, der zu der Mühle geht, und 1 Sch. 6 H. von Endris Danbach zu Westheim aus 1/2 Tagwerk Wiesen ob der Ziegelmühle an der Bibers gelegen, einige Gülten aus Häusern und Gärten zu Hall, ferner Gülten zu Haag am Kochen, zu Unterscheffach, zu Reichelsberg, 15 Sch. von dem Burghof daselbst, wobei vertragsmäßig bei Verkauf dieses Hofes diese Gült um 5 Sch. ermäßigt werden soll, weitere Gülten zu Oberaspach und Unteraspach. Schenk Friedrich zu Limpurg gibt an Aufgeld 370 fl. 13 Sch. 4 H.