Margarethe von Enslingen, Ehefrau des Ritters Raban von Helmstatt, bekundet, dass sie sich mit Simon von Balzhofen wegen der von ihm verübten Vorenthaltung und Wegnahme zu Schloss Hornberg (ußstoß zue Hornberg name und entwerung) und zu Heidelberg, woran sie aufgrund ihres Wittums und Erbes Rechte reklamiert hatte, vertragen hat. Nachdem sie wegen "verlassung" durch ihre Freunde und ihrer Armut halber ihre Ansprüche nicht hatte durchsetzen können, hat Kurfürst Philipp von der Pfalz ihr aus Mitleid ein Leibgeding von 50 Gulden verschrieben, womit sie mit Simon vertragen sein soll. Margarethe von Enslingen versichert die Einstellung ihrer Ansprüche gegen Simon, insbesondere ihres Wittums wegen, sowie den Verzicht auf jegliche Forderungen und Rechtsmittel in der Sache. Margarethe kündigt ihr Siegel an und bittet den Hofmeister Blicker Landschad von Steinach und den Ritter Eitel von Sickingen um zusätzliche Besiegelung.