Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Schultheißen, Gerichte und Gemeinden zu Wasselnheim und Brechlingen (Brechtlingen) für 12 Jahre in Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, sie wie andere Schirmverwandte in zukünftigen Rechtssachen zu schirmen und zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor ihm, seinem Hofrichter und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt und sie dem nachkommen wollen. Kurfürst Philipp weist seinen Zinsmeister zu Hagenau um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an, für den die von Wasselnheim und Brechlingen jährlich 20 Viertel (fierteil) Hafer geben und an den Zinsmeister reichen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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