Clemens August, ..., Bischof zu Münster, ..., Burggraf zum Stromberg, ..., Herr zu Borckeloh, Werth, bestätigt den unter Dispensierung vom "Edictum de non alienando ad manus mortuas" geschehenen Verkauf des Lehngutes Schwevinghof, Kirchspiel Salzbergen, durch Magdalena Agnete von Dörsten, Witwe des Cornelius Tyson, an das Kloster Bentlage und belehnt dieses "ex nova gratia" durch den als Lehnträger bestellten Johann Hermann Hofius, beider Rechte Doktor unter folgenden 8 Bedingungen: 1) ein weltlicher Lehnträger hat die Belehnung zu empfangen und die Gefälle abzuführen; 2) alle vorfallende "casus" sind gleich bei weltlichen Lehnträgern zu leisten, und auf alle geistlichen Vorrechte ist schriftlich zu verzichten; 3) falls ein Weltlicher innerhalb der nächsten 50 Jahre dem Kloster denselben Preis bietet, für den es das Lehen erworben hat, ist es an diesen abzutreten; 4) bei einer solchen Abtretung soll aus inzwischen erfolgten Verbesserungen kein weiterer Anspruch hergeleitet werden; 5) auch Verjährungsansprüche sollen dieser nicht entgegen stehen; 6) bezüglich aller daran zu stellenden Ansprüche soll das Lehngut als ein "corpus mere saeculare" angesehen werden; 7) diese Bedingungen sollen in alle künftigen Belehnungen eingeschlossen sein; 8) der Schevinghof ist aufzumessen und die davon angefertigte Karte der Lehnkammer zu übergeben. Zeugen: die Lehnkommissare Bernhard Anton Homeier, Hofrat, und Johann Franz Detten, Rat und Referendar. Unterschrift: "Clement August Churfürst".

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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