Walburga Rotenhüslerin von Lanzenreute, Tochter des Hans Rotenhüsler und der Walburga Käserin von Schlier, bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihr, ihrem künftigen Ehemann, falls dieser Leibeigener des Klosters ist, und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen Sohn haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut in Lanzenreute verliehen hat, das zuvor die Eltern der Ausstellerin aus Gnade zu Lehen hatten. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume dürfen nicht gefällt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 12 ß d, 6 Scheffel Hafer, 1 Roß Weinleite vom [Boden-]See ohne Futter, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne sowie 4 ß d von der halben Wiese, alles in Ravensburger Währung und Maß. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen sowei Flucht und Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Die Beliehenen müssen nach dem Tod der Mutter den Vater der Ausstellerin versorgen.
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Walburga Rotenhüslerin von Lanzenreute, Tochter des Hans Rotenhüsler und der Walburga Käserin von Schlier, bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihr, ihrem künftigen Ehemann, falls dieser Leibeigener des Klosters ist, und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen Sohn haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut in Lanzenreute verliehen hat, das zuvor die Eltern der Ausstellerin aus Gnade zu Lehen hatten. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume dürfen nicht gefällt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 12 ß d, 6 Scheffel Hafer, 1 Roß Weinleite vom [Boden-]See ohne Futter, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne sowie 4 ß d von der halben Wiese, alles in Ravensburger Währung und Maß. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen sowei Flucht und Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Die Beliehenen müssen nach dem Tod der Mutter den Vater der Ausstellerin versorgen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 851
fasc. 074 n. ?
B 522 II U 0759
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1521 März 18 (an monntag nach dem sonntag Judica in der vasten)
34,2 x 46,5 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Walburga Rotenhüslerin von Lanzenreute
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten
Siegler: Junker Gwer Schellang von Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten
Siegler: Junker Gwer Schellang von Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Käser, Walburga
Rotenhüsler, Hans
Rotenhüsler, Walburga (Mutter)
Rotenhüsler, Walburga (Tochter)
Schellang, Gwer
Bodensee
Lanzenreute : Schlier RV
Lanzenreute : Schlier RV; Einwohner
Ravensburg RV; Einwohner
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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