Abt Erpho [Brack] von Klingenmünster bekundet, dass Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz ihn auf sein Ersuchen wegen des Klosters Weißenburg, als er sich anschickte, dem Kloster vorzustehen, in Schirm genommen hat. Dagegen hat der Abt sich verbunden und verpflichtet, in allen geistlichen und weltlichen Dingen nach dem Willen des Pfalzgrafen und in keiner Weise gegen ihn zu handeln. Insbesondere hat Erpho das Kloster Weißenburg beim Benediktinerorden zu belassen, worin keine Änderung erfolgen soll. Falls Erpho in irgendeiner Weise gegen seine Verpflichtungen verstößt, soll er dem Pfalzgrafen mit 1.000 Gulden ohne Rechtsmittelbehelf verfallen sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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