Burk, Müller von Ittenhausen (Hittenhusen), stiftet, Gott, Jesus Christus, Mutter Marien und allen Heiligen zu Lob und Ehren, für sich, seine Eltern, Vorfahren und Nachkommen zum Seelenheil der Sammlung zu Buchhorn und der im Konstanzer Bistum gelegenen Sammlung des Predigerordens 4 ß d guter Landwährung jährlichen und ewigen Zins von seinem näher beschriebenen Weingarten zu Berg "an der Halden", den vormals niemand nutzte und von dem 8 ß d Bodenzins in die Küsterei zu Konstanz gehen. Ausst., seine Erben oder wer immer den Weingarten inne hat, soll den Zins am Sankt Martins Tag (11. Nov.) erstmalig entrichten und danach jährlich am Sankt Martins Tag, acht Tage davor oder danach, an die genannte Sammlung geben. Wenn Ausst. und seine Erben und Nachkommen den genannten Zins und den Schaden des vormals unbezahlten Zinses in der vorgeschriebenen Weise nicht bezahlen, können die Frauen der Sammlung und ihre Nachkommen den Weingarten an sich nehmen und pfänden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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