Pressestelle der niedersächsischen Landesregierung (Bestand)
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NLA HA, Nds. 52
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.1 Allgemeines, Landesregierung
1946-1988
Enthält: u.a.: Presseinformationen; Reden, Auslandsreisen und Kreisbereisungen der Ministerpräsidenten; auswärtige Kabinettssitzungen; Korrespondenz; Zeitungsausschnitte; Publikationen der Landesregierung; Interviews; Rechenschaftsberichte; Organisation der Pressearbeit
Geschichte des Bestandsbildners: Die für Öffentlichkeitsarbeit des Ministerpräsidenten zuständige Pressestelle der Landesregierung (seit Mitte der 1980er Jahre: Presse- und Informationsstelle der Landesregierung) gehört seit Errichtung der Staatskanzlei zu dieser Behörde, ist aber in keine ihrer Abteilungen integriert. Ursprünglich war die Pressestelle unmittelbar dem Staatssekretär der Staatskanzlei (seit 1994 als Leiter der Staatskanzlei und seit 2006 als Chef der Staatskanzlei bezeichnet) unterstellt. Seit etwa den 1980er Jahren wird die Pressestelle von einem eigenen Staatssekretär geleitet, der zugleich das Amt des Regierungssprechers bekleidet. Dieser und damit auch die Pressestelle ist direkt dem Ministerpräsidenten unterstellt.
Hauptaufgabe der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung ist die Vermittlung von politischen Informationen zwischen Bürgern, Medien und der Landesregierung, und zwar einerseits nach außen (Informationen über die Arbeit der Landesregierung) und andererseits nach innen (Informationen für die Arbeit der Landesregierung. Zu ersterer zählen u.a. die Erläuterung von Entscheidungen, Vorhaben, Strategien und Hintergründe der Politik der Landesregierung und die Darstellung entspechender Zusammenhänge. In dieser Funktion ist die Pressestelle zentraler Ansprechpartner für die Medien. Zugleich koordiniert sie aber auch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Ministerien. Nach innen wird die Landesregierung durch die Pressestelle über die allgemeine Nachrichtenlage informiert, die damit wichtige Informationen zur Vorbereitung politischer Entscheidungen und Strategien liefert. Dies geschieht durch die Zusammenstellung eines Pressespiegels, für den die überregionalen und in Niedersachsen erscheinenden Zeitungen, die Fernsehsendungen mit landesspezifischer Bedeutung sowie der Meldungsdienst der Deutschen Presseagentur zeitnah auswertet werden.
Zur Geschichte der Staatskanzlei vgl. das Vorwort zu Nds. 50.
Stand: Dezember 2015
Bestandsgeschichte: Da die Pressestelle in keiner Abteilung der Staatskanzlei integriert ist, wird sie als gesonderter Bestand geführt. In den vorliegenden Bestand Nds. 52 sind bislang drei Ablieferungen eingegangen (1968, 1991 und 2000). Die in Auswahl übernommenen Akten (s.u.) sollen u.a. die Tätigkeit der Pressestelle, die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung und die Selbstdarstellung der Ministerpräsidenten dokumentieren. Nicht übernommen wurden die von der Pressestelle angelegten Pressespiegel.
Stand: Dezember 2015
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Die für Öffentlichkeitsarbeit des Ministerpräsidenten zuständige Pressestelle der Landesregierung (seit Mitte der 1980er Jahre: Presse- und Informationsstelle der Landesregierung) gehört seit Errichtung der Staatskanzlei zu dieser Behörde, ist aber in keine ihrer Abteilungen integriert. Ursprünglich war die Pressestelle unmittelbar dem Staatssekretär der Staatskanzlei (seit 1994 als Leiter der Staatskanzlei und seit 2006 als Chef der Staatskanzlei bezeichnet) unterstellt. Seit etwa den 1980er Jahren wird die Pressestelle von einem eigenen Staatssekretär geleitet, der zugleich das Amt des Regierungssprechers bekleidet. Dieser und damit auch die Pressestelle ist direkt dem Ministerpräsidenten unterstellt.
Hauptaufgabe der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung ist die Vermittlung von politischen Informationen zwischen Bürgern, Medien und der Landesregierung, und zwar einerseits nach außen (Informationen über die Arbeit der Landesregierung) und andererseits nach innen (Informationen für die Arbeit der Landesregierung. Zu ersterer zählen u.a. die Erläuterung von Entscheidungen, Vorhaben, Strategien und Hintergründe der Politik der Landesregierung und die Darstellung entspechender Zusammenhänge. In dieser Funktion ist die Pressestelle zentraler Ansprechpartner für die Medien. Zugleich koordiniert sie aber auch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Ministerien. Nach innen wird die Landesregierung durch die Pressestelle über die allgemeine Nachrichtenlage informiert, die damit wichtige Informationen zur Vorbereitung politischer Entscheidungen und Strategien liefert. Dies geschieht durch die Zusammenstellung eines Pressespiegels, für den die überregionalen und in Niedersachsen erscheinenden Zeitungen, die Fernsehsendungen mit landesspezifischer Bedeutung sowie der Meldungsdienst der Deutschen Presseagentur zeitnah auswertet werden.
Zur Geschichte der Staatskanzlei vgl. das Vorwort zu Nds. 50.
Stand: Dezember 2015
Bestandsgeschichte: Da die Pressestelle in keiner Abteilung der Staatskanzlei integriert ist, wird sie als gesonderter Bestand geführt. In den vorliegenden Bestand Nds. 52 sind bislang drei Ablieferungen eingegangen (1968, 1991 und 2000). Die in Auswahl übernommenen Akten (s.u.) sollen u.a. die Tätigkeit der Pressestelle, die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung und die Selbstdarstellung der Ministerpräsidenten dokumentieren. Nicht übernommen wurden die von der Pressestelle angelegten Pressespiegel.
Stand: Dezember 2015
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
15,6
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 12:45 PM CEST