1606 Februar 5/15 Hans Wolf von der Hauben bestätigt seinen Schwägern Christoph und Caspar Lerch von Dirmstein, Söhne des Caspar Lerch von Dirmstein, daß er an sie weiter keinerlei Ansprüche bezüglich des Heiratsguts seiner Frau Agnes von der Hauben, ihrer Schwester, zu richten habe und gibt ihnen die Urk. d.d. 1.5.1572 (U 441) zurück. Sg.: A. - Abschr. v. 21.4.1739.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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