Der Edelknecht Henne von Bellersheim, Sohn des verstorbenen Wernher, und sein Sohn "Cune" vertauschen an Prior und Konvent der Kartause St. Michaelsberg bei Mainz ("Mentz") auf ewig Haus, Hof, Aecker und Wiesen zu Zornheim (als Mitgift ererbt von seinem Schwiegervater Henne von Stockheim, der sie wiederum als Mitgift von den "Beyern" erhalten hat), freieigen, gegen 6 Huben Land (Äcker und Wiesen), zu Rodheim ("Roidheim") und darum gelegen. Die Aussteller übernehmen jedoch die Leistung von 16 Achtel Korngült aus diesen 6 Huben Land an die Augustiner zu Friedberg ("Friedeberg") und ein Seelgerät an den Pfarrer zu Rodheim ("Roidhem"). Die Uebergabe ist vor den zuständigen Dorfgerichten erfolgt. Zeugen: Diether von "Hoenberg" und Wilhelm von "Sehem", die den Tausch vermittelt haben. (2) S. die beiden Aussteller. "Gebenn uff mondag nehist nach sant Martins dag des heyligen bisschoffs [...] thusent vierhundert siebentzig unnd acht."