Martin Wilhelm von Attenhofen ("Ottennhouen") bekennt, dass ihm die Pfleger Ulrich Löw ("Lay") und Daniel Schleicher sowie der Hofmeister Martin Karrenmann des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] auf Lebenszeit ein Gütlein des Spitals in Attenhofen [Stadt Weißenhorn/Lkr. Neu-Ulm], das zuvor Christoph Sterrn von Attenhofen bewirtschaftet hat, verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Gütlein in gutem Kulturzustand zu halten, nichts davon zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 3 Malter Roggen und 2 Malter Hafer Weißenhorner Maß, 5 Schilling, 1 Viertel Öl, 1 Gans, 4 Hühner und 1 Henne nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt das Gütlein an das Spital zurück.