Adelhelmus, Propst der Kirche Sti. Petri zu Köln, genehmigt, dass zwei kölnische Bürger, Daniel und Bruno, Söhne des Wernerus, Zöllners, zwölf Morgen Land in Dünnwald, welche dieselben frei besessen haben, dem Kloster Dünnwald gegen eine jährliche Abgabe an ihn, den Propst, käuflich übertragen, und dass demselben ein mansus und vier Morgen aus dem Hof zu Paffrath, welche gedachte Bürger gegen einen Erbzins benutzten, in der nämlichen Eigenschaft abgetreten werde. Ohne Datum. Mit Siegel.