Der erwählte und bestätigte Abt des Klosters St. Stephan in Würzburg Heinrich verleiht dem Würzburger Bürger (urbanus) Engelhard einen Hof und eine Hofstatt beim Kloster gegen festgelegte jährliche Abgaben zu Erbrecht. Außerdem verleiht er ihm einen Weinberg in der Gemarkung Würzburg ebenfalls zu Erbrecht. Davon hat er dem Kloster jedes Jahr ein Drittel des Ertrages auf seine Kosten zu liefern. Er hat den Weinberg innerhalb von zwei Jahren zu düngen und in gutem Kulturzustand zu halten. Im Erbfall darf er nur an einen Erben weitergegeben werden. Zeugen: Aus dem Kloster St. Stephan der Prior Gottfried, der Mönch Kuno, der Kustos Albert, der Mönch Konrad, der Cellerar Ekehard, der Kantor Herbord und der Mönch Hartmut sowie die Laien Volkmar, Siegfried Bergmeister, Walter Greselin, Konrad, Arnold, Heinrich Rufus, Konrad Mul, Gerung, Wolfhelm und Hermann Metekebelin. Acta sunt 1212. Aussteller: Abt des Klosters St. Stephan. Empfänger: Engelhard

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Staatsarchiv Würzburg
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