"Reformation des heiligen Gerichts". Wie man es mit der heiligen Acht halten und Freigrafen und Freischöffen machen soll. Nach diesen Bestimmungen sollen die elf Punkte, die in die Femrüge gehören, dann ein Weistum über Femgebrauch gegeben vom Freigrafen zu Dortmünde. Weiterhin: Gerhart der Sezner, Freigraf Dytherichs, Erzbischofs zu Köln, Herzogs in Westfalen und zu Enger etc. zu Arnsberg bestätigt, daß off den gudistag, 10. Aprilis 1437 vor dem freien Stuhl zu Arnsperg in dem Baumgarten in Gegenwart des Erzbischofs von Kollen, vieler Freigrafen etc. nachfolgendes Weistum gegeben wurde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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