Konrad Höpplin der Junge, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen etlicher pflichtwidriger Handlungen in der Zeit des Bauernaufruhrs von Bm. und Richtern zu Kirchheim zu acht Tagen Haft im "Kefet" verurteilt und außerdem dazu, sein Leben lang alle Gesellschaften, Wirtshäuser und Zechen zu meiden, seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Waffen zu tragen, verspricht nach Verbüßung der Haftstrafe, dem Urteil in allen Punkten gemäß zu leben und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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