Vor dem kölnischen Richter Heinrich Ludwig zu Geseke bekennt der dortige Bürger Johann Ostholt, dass er von Dietrich Runst (Runtz), Abt von Corvey, das Gut zu Ehringhausen (Eckinchusen) und Ermsinghausen (Ederdinchusen) im Störmeder Feld zu Lehen empfangen habe.