Der Abt des Klosters Fulda [Graf] Johann [von Henneberg] löst die landgräflichen Hälfte an Stadt, Schloss und Amt Brückenau und Schildeck unter Vorbehalt des Rückkaufs durch den Landgrafen Wilhelm den Älteren von Hessen, der aber frühestens nach dem Tod des Abtes erfolgen darf, aus.

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Staatsarchiv Würzburg
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