Gottfried, genannt Hane, Schöffe zu Wetzlar, und seine Frau Hille, Eberhard und Sibold Hane und deren Schwester Gude, Bürger zu Wetzlar, bekunden ihre Zustimmung dazu, daß Herr Ludwig von Holzheim, Vikar zu Wetzlar, ihr Neffe, an Dekan, Kapitel, Kanoniker und Vikare des Stifts Dietkirchen laut Urkunde 11 1/2 Malter ewiger Korngülte verkauft hat. Sie verzichten auf alle Ansprüche an Gülte und Gut. - Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Wetzlar künden das kleine Siegel der Stadt an.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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